Allgemeine Geschäftsbedingungen - Allemagne
Allgemeine Gesch äftsbedingungen f ür den Verkauf von Services und Produkten
der Firma NTT Data Services Allemagne GmbH
(1) Einf üsuspendu
Diese Allgemeinen Gesch äftsbedingungen („AGB”) gelten f ür alle Produkte, Software und/oder Serviceleistungen, die vom Kunden bzw. im Auftrag des Kunden direkt von der NTT Data Services Germany GmbH (im Folgenden NTTD), Maximilianstrasse 54, 80538 M ünchen nur f ür den eigen internen Gebrauch erworben werden. Diese AGB dans Verbindungmit NTTD ´s Auftrags- und Servicedokumenten bilden die alleinige Rechtsgrundlage f ür die Gesch äftsbeziehung zwischen dem Kunden und NTTD f ür den Erwerb von Produkten, Software und Serviceleistungen (der „Vertrag”), soweit nicht ausdr ücklich schriftlich etwas eteres vereinbart ist. Abweichende Gesch äftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Im Falle eines Konfliktes gilt die nachstehende Rangordnung : (1) Individualvertragliche Vereinbarung (sofern vorhanden); (2) Auftragsdokumente; (3) Servicedokumente und (4) diese AGB.
(2) Begriffsmeilleur immunogène
„Auftragsdokumente ” : von NTTD an den Kunden gesandte Angebote, Auftragsbest ätigungen und Rechnungen mit einer Beschreibung der vom Kunden vertragsgemäß erworbenen Produkte, Logiciel und Serviceleistungen, Preise, Zahlungsbedingungen und sonstige Bestimmungen.
„Produits livrables ” : materielle und immaterielle Materialien, u.a. Berichte, Studien, Ausgangsprognosen, Zeichnungen, Untersuchungsergebnisse, Handb ücher, Verfahren und Empfehlungen, die von NTTD oder ihren Lieferanten, Lizenzgebern im Zuge der Erbringung von Serviceleistungen angefertigt wurden.
„Drittprodukte ” : Produkte, Software (auch „Drittsoftware“) und Serviceleistungen, die nicht mit der Marke NTTD versehen sind.
„Mise à la üterre sans importance » : Brevet, Urheberrechte, Datenbankrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Marken, Unternehmenskennzeichen, Dienstleistungsmarken, Domain-Namen, Meta-Tags, oder ggf. Anmeldungen f ür ein solches Recht, oder f ür sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Immaterialg üterrechte sowie entsprechende Rechte an Know-how, Dokumentationen und technischen Verfahren, die mit den Deliverables oder den Materialien à Zusammenhang stehen.
„Leistungsbeschreibung/Énoncé des travaux (EDT) ” : eine schriftliche, detaillierte Beschreibung des spezifischen Leistungsumfangs der Serviceleistungen und/oder Deliverables, die zwischen dem Kunden und NTTD vereinbart wurden.
„Materialien ” : alle im Produkt, im Service, in der Software oder in den Deliverables enthaltenen und mitgelieferten Inhalte und sonstige Gegenst ände wie beispielsweise Text, Grafiken, Logos, Buttonsymbole (icônes), Abbildungen, Tonmitschnitte, Informationen, Daten, Fotografien, Diagramme, Videos, Schriftbilder, Musik, Kl änge/T öne/Sounds und Software.
„Produkte ” : Produkte non verwandte de matériel informatique, morte de Rahmen, Vertrages von NTTD, als Drittprodukte, geliefert werden.
„Serviceleistungen ” : mourir von NTTD gemäß der Beschreibung dans den Servicedokumenten erbrachten Dienstleistungen.
„Servicedokumente ” : Servicebeschreibungen, Arbeitsbeschreibungen und sonstige gegenseitig vereinbarte Dokumente mit einer Beschreibung der Serviceleistungen, der Software oder der Deliverables.
„Logiciel ” : der/die/das von NTTD dem Kunden bereitgestellte(s) Software, Programmbibliothek/Library, Dienstprogramm/Utility, Instrument/Tool oder sonstiger Computer- oder Programmcode in Form von Maschinencode (bin är) oder Quellcode sowie verwandte Dokumentation. Logiciel umfasst, die (1) von NTTD bereitgestellt und vor Ort auf der/dem kundenseitigen Hardware und/oder Ger ät installiert wird oder (2) von NTTD bereitgestellt wird und der Kunde über das Internet oder über sonstigen Fernzugriff (z. B. Site Web, Portal und Cloud Computing-L ösungen) abruft.
„Vertrauliche Informationen ” : insgesamt Informationen der bekanntgebenden Partei, die der Öffentlichkeit allgemein nicht bekannt sind, wie beispielsweise Software, Produktpl äne, Preisgestaltung, Marketing- und Verkaufsinformationen, Kundenlisten, „Know-how” oder Betriebsgeheimnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind bei denen aus den Begleit- oderstigen Um ängib, die strise sicad soud soushind .
(3) Bestellung, Précis, Zahlung
- 3.1 Soweit im Angebot nicht anderweitig angegeben, sind Angebote von NTTD freibleibend.
- 3.2 Die Preise f ür die Produkte, logiciel und Serviceleistungen ergeben sich aus von NTTD ausgestellten Auftrags- oder Servicedokumenten. Erfolgen dieferungen als Teil- oder Phasenlieferungen, beh ält sich NTTD das Recht vor, die Preise f ür Produkte, Software oder Serviceleistungen im Falle von Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Z ölle, Frachtkosten, Abgaben und Einstandskosten anzupassen. Die von NTTD abgebenen Angebote verstehen sich zuz üglich Umsatzsteuer und sonstiger Steuern, Abgaben und Versandkosten, sofern nicht ausdr ücklich im Angebot anders ausgewiesen. Solche Kosten sind zus ätzlich zu den angeboten Nettopreisen vom Kunden zu zahlen und k önnen als séparé Posten auf den Auftragsdokumenten erscheinen.
- 3.3 Zahlungen f ür Produkte, logiciel oder Serviceleistungen m üssen, sofern nicht ausdr ücklich eterweitig schriftlich vereinbart, gemäß den in den Auftragsdokumenten aufgef ührten Zahlungsbedingungen (z.B. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum) erfolgen. Die Zahlungsbedingungen h ängen von einer vorherigen Bonit ätspr üfong durch NTTD ab. Zahlungen erfolgen auf das von NTTD benannte Konto. Im Falle des Verzugs ist NTTD berechtigt, bis zur vollst ändigen Bezahlung Verzugszinsen dans H öhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§288 Abs. 2 BGB).
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist NTTD, cher über hinaus berechtigt, mourir Vertragserf üllung zu verweigern, z.B. durch Aussetzung von Lieferungen des Produkts und/oder der Software und Aussetzung der Serviceleistungen. NTTD kann Teile eines Auftrags se sépare en Rechnung stellen. - 3.4 Aufrechnungs- oder Zur ückbehaltungsrechte des Kunden k önnen nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenanspr üche unbestritten oder rechtskr äftig festgestellt sind.
(4) Produkt-, Logiciel-oder Serviceleistungs änderungen
Nach Aufgabe der Bestellung durch einen Kunden, jedoch vor Versand eines Produkts bzw. der Software oder vor Erbringung der Serviceleistung durch NTTD k önnen Produkt-, Software- oder Serviceleistungs änderungen vorkommen; die vom Kunden erhaltenen Produkte und Software oder Serviceleistungen k önnen ügeringfgige Abweichungen von den vom Kunden bestellten Produkten, Software oderleist Service aufen, üsoufefefefen fefefet fefefet fet fet üßfefefet fet fet feäüt
5. Lieferung, Eigentumsvorbehalt, übergang gefahr
- 5.1 NTTD liefert Produkte, un dépanneur dans le den Auftragsdokumenten angef ührten Standort des Kunden. NTTD ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diesm Kunden zumutbar ist
- 5.2 NTTD kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die fr ühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, à Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von NTTD innerhalb einer angemessen Frist schriftlich zu erkl ären, ob er wegen der Verz ögerung der Lieferung vom Vertrag zur ücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen m öchte. Zur ücktreten kann der Kunde wegen der Lieferverz ögerung nur im Rahmen der gesetzlichen Verzugsvorschriften oder nach Ma ßgabe der Ziffer 16.
- 5.3 Die Gefahr geht mit Ablieferung der Produkte beim Kunden bzw. dessen Beauftragten auf den Kunden über.
- 5.4 Die Produkte bleiben bis zur vollst ändigen Bezahlung Eigentum von NTTD. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpf änden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgem äßen Gesch äftsganges weiterver äu ßern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Anspr üche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von NTTD dans H öhe des geschuldeten Betrages an NTTD ab. NTTD nimmt diese Abtretung a. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder tilweise à Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist üsein Verm ögen die Er öffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr ür ie Vorbehaltsware verf ügen. NTTD ist dans einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zur ückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist f ür die Leistungserbringung setzen zu m üssen. Auch ohne zur ückzutreten, ist NTTD berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder ie Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterver äu ßerung zu plus largerufen.
- 5.5 Kommt der Kunde à Annahmeverzug, abnimt de Lieferung nicht, obwohl er hierzu verpflichtet w äre, oder unterl ässt er eine Mitwirkungs- oder Vorbereitungshandlung (z.B. Instruktionen, Dokumente) oder ögert sich die Lieferung aus einem eteren vom Kunden zu vertretenen Grund, werden die Produkte ausgele bet sfert s unf s s e ehn. ü Ab diesem Zeitpunkt haftet NTTD auch nur noch f ür Vorsatz und grobe Fahrl ässigkeit. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen.
(6) Serviceleistungen und daf ür bzw. im Rahmen dieser bereitgestellten Logiciel und Livrables
- 6.1 NTTD stellt dem Kunden die Serviceleistungen, die Software und/oder Deliverables gemäß den Servicedokumenten bereit. NTTD kann dem Kunden eine Verl ängerung der Serviceleistung und Softwarelizenz anbieten, z.B. durch Versand einer Rechnung an den Kunden oder, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Benachrichtigung, durch fortgesetzte Ausf üder Serviceleistung oder Bereitstellung der Software an den Kunden. Das Einverst ändnis des Kunden mit solchen Verl ängerung der Serviceleistung und der Softwarelizenz gilt mit Bezahlung dieser Rechnung zum F älligkeitsdatum oder mit der fortgesetzten Serviceleistungsinanspruchnahme oder Softwarebenutzung als eingeholt.
- 6.2 Alle in den Materialien und Deliverables enthaltenen Immaterialg üterrechte sind alleiniges und ausschlie ßliches Eigentum von NTTD, ihren Lieferanten oder ihren Lizenzgebern, soweit nicht in diesem Vertrag ausdr ücklich abweichend geregelt.
- 6.3 Vorbehaltlich vollst ändiger vereinbarungsgem äßer Bezahlung der ma ßgeblichen Serviceleistungen, gew ährt NTTD dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, Lizenzgeb ühr freies Nutzungsrecht f ür die Materialien und Deliverables ausschlie ßlich (1) à dem Land bzw. à den L ändern, à denen NTTD die Serviceleistungen bereitstellt, (2) zum Gebran, unuch (3) à unm dem, Num ßäßrgegege er er er e er 6.äß Sofern nicht anderweitig ausdr ücklich schriftlich vereinbart,
- 6.4 NTTD kann kann die Erf üllung der Serviceleistungen oder den Zugriff des Kunden oder Jeglichen Nutzerzugriff auf die von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellte Software beenden oder aussetzen, wenn dames (1) gesetzlich vorgeschrieben oder (2) aufgrund eines f ür NTTD verbindlichen Gerichtsbeschlusses verlangt wird oder (3) we NTTDmesene ünref rmemey üsss nanass r. Benutzer des Kunden) die Software zu rechts- und/oder sittenwidrigen Zwecken benutzen.
- 6.5 Es kann f ür NTTD erforderlich werden, plan- oder unplanm äßige Reparaturen oder Wartungsarbeiten oder Fernfehlerbehebung oder Erweiterungen a der von NTTD im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen bereitgestellten Software vorzunehmen, die auf dem/den Computersystem(en) des Kunden installiert ist („Wartung”), était zu einer zeitweiligen Qualit ätsminderung derleist Service zu zumilhn t tand tem t fefefen tartartart t fe t t.ü
- 6.6 Der Kunde erkennt an, dass die Systeme, die f ür den Zugriff auf und f ür die Interaktion mit der von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellten Software oder zur Übertragung von Informationen benutzt werden (u.a. Telefon, Computernetzwerke und das Internet) nicht unterbrochen und uningeschr änkt verf üsind gbar und gelegenth de Zug aufug die die r d die rd die r rd rodd ösartartartart 6.ö NTTD haftet nicht f ür eine solche St örung oder Verhinderung des Zugriffs auf die Software, der Nutzung der Software oder mangelnde Funktionalit ät der Software.
- 6.7 Bei Erbringung der Serviceleistungen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von NTTD zur Erbringung der Serviceleistungen zur Verf ügung Logiciel durch den Kunden kann es f ür NTTD erforderlich werden, Daten oder Informationen zu beziehen oder zu erheben, einschlie ßlich systemspezifischer Daten. Im erforderlichen Umfang k önnen diese Daten auch an Zulieferer weitergeben werden (z. B. weil mit dem Kunden eine Direktbelieferung durch den Zulieferer vereinbart wurde). Die Daten werden au ßerdem von der Marketing- und Verkaufsabteilung von NTTD ausgewertet, allerdings nur in anonymisierter Form.
- 6.7.1 Nutzen, Bearbeiten, Verbreiten, Anzeigen, Speichern, Vervielf ältigen oder Bearbeiten der Daten ausschlie ßlich f ür die dans Ziffer 6.7 beschriebenen Zwecke; Soweit an den Daten Urheberrechte bestehen, gew ährt der Kunde NTTD eine nicht-ausschlie ßliche, Lizenzgeb ühr freie, zeitlich, örtlich und inhaltlich äunbeschrt nwit-swt-unrufrufzum liche :
- 6.7.2 Verkn üpfen der Daten mit anderen Daten zur anonymisierten Nutzung f ür Marketing- und Vertriebszwecke von NTTD; sowie
- 6.7.3 Kopieren und Speichern der Daten auf den Servern von NTTD (oder denen seiner Zulieferer) avec ährend der Laufzeit des Vertrages.
- 6.8 Der Kunde sichert zu, zur Einr äumung der Rechte gemmeäß Ziffer 6.7 befugt zu sein.
(7) Reparaturservices
- 7.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist Folgendes nicht im Leistungsumfang von Reparaturservices umfasst : F ür Drittprodukte und Drittsoftware gelten ausschlie ßlich meure Bestimmungen der Hersteller. Instandsetzung des Produkts erfolgt unter Verwendung von neuen, neuwertigen oder instandgesetzten Teilen.
- 7.2 Der Kunde sorgt daf ür, dass NTTD zur Nutzung von oder Zugriff auf s ämtliche kundenseitig bereitgestellte Drittprodukte berechtigt ist, soweit erforderlich oder vom Kunden im Rahmen der Erf üllung der Serviceleistungen durch NTTD gefordert, u.a. Kopieren, Speichern und Neuinstallieren eines Sicherungssystems oder von Daten. Der Kunde stellt NTTD gegen über allen Anspr üchen frei, die daraus resultieren, dass der Kunde es unterlassen hat, f ür diese Berechtigung zu sorgen, (u.a. Einholung einschl ägiger Lizen, sonstigeur Rechte oder Genehmigungen, gesetzlicher Bescheinigungen oder Zulassungen in Bezug auf Technologie, Software oder sonstige Komponent).
- 7.3 Die Gew ährleistungsrechte und Haftungsbestimmungen nach den Ziffern 9 und 10 bleiben von den Bestimmungen dieser Ziffer 7 nonber ührt.
(8) Logiciel
- 8.1 Die Software unterliegt separaten Software-Lizenzvertr ägen, welche den Softwaremedien und Produktleitf äden, den Bedienungsanleitungen oder sonstigen Dokumenten beigef ügt sind, die dem Kunden bei der Installation oder Benutzung der Software übergeben werden.
- 8.2 Wenn der Software keine Lizenzbedingungen beiliegen, gew ährt NTTD dem Kunden eine nicht-ausschlie ßliche Lizenz f ür den Zugriff auf und die Nutzung der von NTTD bereitgestellten Software. Dém Kunden von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereit- oder zur Verf ügung gestellte Software darf nur w ährend der Dauer der Serviceleistungen und nur soweit zur Nutzung des Serviceleistungen durch den Kunden erforderlich benutzt werden.
- 8.3 F ür von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellte Logiciel gelten folgende Meilleur immungène :
- 8.3.1 Dem Kunden ist es untersagt : (1) die Software zu kopieren (ausgenommen sind Sicherungskopien), zu adaptieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, abzutreten, zu unterlizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu belasten; (2) die Software in einem Managed Services Arrangement zu benutzen, oder (3) die Software an mehr als der zugelnassen Anzahlize Arterbet äArbet sterbet sterbet üfet s, souperfunden
- 8.3.2 Dem Kunden ist es untersagt, (1) zu versuchen, matrice Netzwerke oder die zur Verf ügung gestellten Ger äte von NTTD oder eines Dritten zu benutzen, oder non déguisé Zugriff auf diese zu erlangen; (2) zu versuchen, matrice Software oder ein System, Konto oder Netzwerk von NTTD oder eines ihrer Kunden oder Lieferanten zu unterteltel, zuab fraoden /aufen shen;üüöü üßäöüäö
- 8.4 Der Kunde gew ährt NTTD oder einem von NTTD benannten Vertreter das Recht, w ährend der üblichen Gesch äftszeiten seine Nutzung der Software zu überpr üfen. Der Kunde erkl ärt sich zur Kooperation mit NTTD bei einer solchen Pr üfong und zur Gew ährung von angemessenem Zugriff auf alle Unterlagen in Bezug auf die Softwarebenutzung einverstanden. Die Pr üfong beschr änkt sich auf den Nachweis, dass der Kunde die vertragsgem äßen Nutzungsbedingungen der Software befolgt.
(9) Haftung bei M ängeln
- 9.1 Die Beschaffenheit der Produkte und Serviceleistungen ist dans le quartier Angebot abschlie ßend beschrieben. Eigenschaften der Produkte und Serviceleistungen, die nach den öffentlichen Äu ßerungen von NTTD oder ihren Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden öknnen, geh örenh renur dann vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in em Angebot raginer Aubest gein ägein geindindung gegenbens. Sofern die Produkte und Serviceleistungen im Zeitpunkt des Gefahr übergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen behaftet sind, ist NTTD nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist NTTD zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl dans den R äumlichkeiten des K äufers oder von NTTD berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung ist der Kunde bei Ausbau/Austausch zur R ückgabe der ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Ger äte an NTTD verpflichtet. Auf Verlangen von NNTD ist das beanstandete Produkt frachtfrei et NTTD zur ückzusenden. Im Rahmen der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet NTTD Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Mouler l’ours en gesetzlichen Anspr üche des Kunden bleiben hiervon unber ührt unter Ber ücksichtigung der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“.
- 9.2 Mangelanspr üche verj ähren in 12 (zw ölf) Monaten ab Ablieferung (Kaufvertrag/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag), sofern NTTD den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verj ährung der R ückgriffsanspr üche von Unternehmern bleibt hiervon unber ührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Gesch äftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche R ückgriffsanspr üche bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen M ängelanspr üche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen chapeau.
- 9.3 Soweit Drittprodukte und Drittsoftware w ährend der gesetzlichen Gew ährleistungsfrist M ängel aufweisen, wendet sich der K äufer vorrangig an deren Hersteller, euh eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schl ägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich NTTD ´s Gew ährleistung entsprechend.
- 9.4 NTTD haftet nicht f ür M ängel, wenn der Kunde ohne Zustimmung NTTD ´s, oder des Herstellers, die Produkte, Software, oder Serviceleistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern l ässt und die M ängelbeseitigung hierdurch unm öglich oder unzumutbar erschwert wird. À Jedem Fall, chapeau der Kunde die hierdurch entstandenenen Mehrkosten zu tragen. NTTD gibt keine Gew ährleistung, dass die Produkte, die Software, Deliverables oder ie Serviceleistungen (1) mit einer spezifischen, nicht von NTTD bereitgestellten Konfiguration funktionieren werden oder (2) ein bestimmtes Resultat erzeugen, auch wenn ie Konfiguration oder das Resultat mit NTTD besprochen wurde. NTTD gibt keine Gew ährleistung, dass die Produkte, die Software, Deliverables oder ie Serviceleistungen (1) mit einer spezifischen, nicht von NTTD bereitgestellten Konfiguration funktionieren werden oder (2) ein bestimmtes Resultat erzeugen, auch wenn ie Konfiguration oder das Resultat mit NTTD besprochen wurde.
- 9.5 Vor Durchf ührung von Mangelbeseitigungsleistungen an Produkten ist der Kunde daf ür verantwortlich, alle nicht von NTTD eingebauten Komponenten und Produkte zu entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen.
(10) Haftung
- 10.1 NTTD haftet unbeschr änkt f ür vors ätzliches oder grob fahrl ässiges Handeln oder Unterlassen.
- 10.2 F ür leichte Fahrl ässigkeit haftet NTTD nur bei Sch äden, die zur ückzuf ühren sind auf wesentliche Pflichtverletzungen, die Erreichung des Vertragszwecks gef ährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erf üllung die ordnungsgem äße Vertragsdurchf ührung erst erm öglicht. Die Haftung f ür leichte Fahrl ässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschr änkt. Dies gilt f ür alle Schadensersatzanspr üche gleich aus welchem Rechtsgrund einschlie ßlich insbesondere von Anspr üchen aus unerlaubter Handlung.
- 10.3 Im Falle der Ziffer 10.2 ist matrice Haftung dar über hinaus der H öhe nach auf Euro 500.000,-- pro Schadensfall beschr änkt.
- 10.4 Anspr üche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie f ür die Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Sch äden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Anspr üche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunt der Einbeziehung dieser Bedingungen standen sence, vibenou vor vounnnou vou s vou r devenvenvenvenvenvenvenvend nus de Hasvenvenvenvenvenäüd
- 10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschr änkungen gelten sinngemäß f ür Anspr üche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von NTTD.
(11) Risikoreiche T ätigkeiten
Der Kunde ist sich bewusst, dass die Produkte, die Software, Deliverables und die Serviceleistungen nicht f ür den Einsatz in Gefahrenzonen, die eine ausfallsichere Leistung fordern, konzipiert oder vorgesehen wurden, u.a. beim Betrieb von Kernenergieanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, Waffensystemen, Lebenserhaltungsmaschinen strundrige degenr, devunr, devendri devinger, derundrund, devable derundrunööäüö„ä”d NTTD lehnt ausdr ücklich jegliche explizite oder stillschweigende Gew ährleistung dans Bezug auf die Tauglichkeit bei risikoreichen T ätigkeiten ab.
(12) Geheimhaltung
Beide Parteien werden im Rahmen der Gesch äftsbeziehung bekannt gewordene Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei so behandeln, wie sie auch ihre eigen vertraulichen Informationen behandeln w ürden,jedoch mitcht weniger als angemessener Sorgfalt. Die Vertraulichen Informationen sind auch über das Vertragsende hinaus als vertraulich zu behandeln.
(13) Einhaltung von Exportbestimmungen
- 13.1 Die vertragsgegenst ändlichen Produkte, Produits livrables, Logiciel und Serviceleistungen k önnen Technologien und Software enthalten, die den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europ äischen Union und/oder der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sowie den Exportkontrollvorschriften der äLder, dans le die sie geliefert oder à den sie genutzt wird. Sichette de verpflichtet Der Kunde, Vorschriften einzuhalten en mort. Unter diesen Vorschriften d ürfen die Produkte, Livrables, Software oder Serviceleistungen nicht in Beschr änkungen unterliegende L änder, un Beschr änkungende unterliegende Endnutzer oder zu Beschr änkungen unterliegenden Nutzungsarten verkauft, verleast, vermietet, übertragen/geliefert oder sonst genutzt werden. Der Kunde best ätigt ausdr ücklich, dass von NTTD erworbene Produkte, Deliverables, logiciel oder Serviceleistungen nicht f ür Aktivit äten genutzt werden, mourir dans Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen stehen, insbesondere Aktivit äten dans Bezug auf Design, Entwicklung, oder Nutzung nuklearer Materialien, nuklearer Einrichtungen oder nuklearer Waffen, Rake runzon üste run run steon r. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, Livrables, Logiciel und Serviceleistungen nicht a Endnutzer zu verkaufen, verleasen, vermieten oder sonst wie zu übertragen/liefern oder sonst nutzen, die sich an diesen Aktivit äten beteiligen.
- 13.2 Der Kunde erkl ärt, dass die von ihm bereitgestellte und als Teil der Produkte, der Deliverables, der Software oder der Serviceleistungen verwendete Software keine Verschl üsselung enth ält oder chutes sie Verschl üsselung enth ält, solche Software eine lizenzfreie Ausfuzulasung chapeau. Wenn der Kunde die vorstehende Erkl ärung nicht abgeben kann, erkl ärt sich der Kunde bereit, NTTD alle zur Einholung von Exportlizen von der US-Regierung oder von eteren ma ßgeblichen internationalen oder nationalen Stellen erforderlichen Informationen zur Verf ügung zu stellen und NTTD jegliche Unterst ützung zu gew ähren, die f ür d’Einholung solcher Lizen erhlicist. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde ausschlie ßlich f ür die Einholung der erforderlichen Lizen à Bezug auf den Export von Software verantwortlich. NTTD kann vom Kunden ferner meure Ausfuhrbescheinigungen f ür Software heraus verlangen.
- 13.3 Soweit NTTD infolge der durch die fehlenden Exportlizenzen bedingten Verz ögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, kann NTTD durch unverz ügliche schriftliche Erkl ärung über dem Kunden vom Vertrag zur ücktreten. NTTD haftet nicht f ür Lieferverz ögerungen oder Nichtlieferung von Produkten, Deliverables, Software oder Serviceleistungen, die durch die Unterlassung des Kunden, solche Lizen Lizen einzuholen oder solche Bescheinigungen bereitzustellen, verursacht werden.
- 13.4 Der Kunde wird NTTD von allen Anspr üchen Dritter wegen der Verletzung oder angeblichen Verletzung der einschl ägigen Exportgesetze durch den Kunden freistellen und daraus resultierende Sch äden ersetzen.
(14) Freistellung
- 14.1 NTTD stellt den Kunden, unter Ma ßgabe der nachfolgenden Regelungen, gegen über allen üchen Anspr Dritter frei, die darauf beruhen, dass von NTTD im Rahmen des Vertrages gelieferte Markenprodukte die Immaterialg üterrechte eines Dritten verletzen („IPR-Anspruch”).
Wenn NTTD unverz üglich über einen IPR-Anspruch unterrichtet wird und nach Einsch ätzung von NTTD eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser begr ündet ist, dann wird NTTD nach eigener Wahl entweder (1) die notwendigen Rechte f ür den Kunden erwerben oder sonst beschaffen, die es dem Kunden erm öglichen, die Markenkte we zuzine bwes.öäüß Äüüüüüä - 14.2 NTTD stellt den Kunden nicht gemäß Ziffer 14.1 f ür IPR-Anspr üche frei, die aus Folgendem resultieren : (1) Modifikationen von Markenprodukten, die nicht von NTTD oder im Auftrag von NTTD ausgef ührt wurden; (2) Kombinierung, Betrieb oder Benutzung von Markenprodukten à Verbindung mit einem Drittprodukt, Drittsoftware oder Service eines Dritten, deren Kombination die (behaupte) Verletzung verursacht oder (3) daraus, dass NTTD schriftliche Speziiken Angenisenkenol desgengon Kungol, durchiner eb.
- 14.3 Schadensersatzanspr üche unterliegen den Regelungen der Ziffer 10 matrices AGB.
- 14.4 Der Kunde stellt NTTD von jeglichen Anspr üchen Dritter frei, mourir : (1) darauf beruhen, dass der Kunde es vers äumt hat, die erforderlichen Lizen, Rechte oder sonstige Genehmigungen, gesetzliche Bescheinigungen oder Zulassungen f ür kundenseitige Technologie oder Daten einzuholen, oder (2) sich auf Software oder sonstigen Komponenten beziehen, die auf Weisung oder Verlangen des Kunden dans die Produkte, Deliverables, Software oder oder Service sgenier in wungourt; Daren (3) üdungener untricher süüä Matrice de poix de Freistellungen, Regelung, figée Verschulden des Kunden voraus.
+15 Vertragsbeendigung
- 15.1 Jede Partei ist berechtigt (unbeschadet andererer Rechte und Rechtsbehelfe, die sie gegen über der anderen Partei geltend machen kann), diesen Vertrag aus wichtigem Grund unverz üglich schriftlich zu k ündigen.
- 15.2 NTTD kann den Vertrag insbesondere dann k ündigen, wenn der Kunde :
- 15.2.1 eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung nach Setzung einer angemessen Nachfrist oder Entbehrlichkeit dieser nicht behebt; oder
- 15.2.2 Exportkontrollgesetze verletzt oder NTTD berechtigterweise annehmen darf, dass der Kunde dieselben verletzt hat und NTTD hierdurch ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist; oder nach Abschluss des Vertrages insolvable wrdrdet gef äs ´Zahlungsanspruch dadurch wird.; oder
- 15.2.3 die im Vertrag angef ührten IPR-Pflichten, Gew ährleistungen und Haftungsfreistellungen verletzt und NTTD hierdurch ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
16. H öici Gewalt
Gemäß diesem Vertrag haftet keine der Parteien gegen über der anderen Partei f ür die Nichterf üllung ihrer Pflichten in Zeitr äumen, wenn eine solche Erf üllung durch Umst ände verz ögert wird, die au ßerhalb des Einflusbereichs einer Partei liegen, u.a. Marque, Überschwemmung, Krieg, Embargo, Streik, Aufruhr oder Intervention von Regierungsbeh örden („H öhere Gewalt”), sofern die versp ätete Partei die andere Partei unverz üglich schriftlich über das Ereignis der h öheren Gewalt benachrichtigt. Die Nichterf üllung der versp äteten Partei wird f ür die Dauer des Ereignisses der h öheren Gewalt geduldet; wenn das Ereignis der h öheren Gewalt jedoch mehr als 30 Tage andauert, dann hat die etere Partei ein nach den gesetzlichen Vorschriften bestehendes Recht zum R ücktritt vom ganzen oder einem Teil des Vertrags.
17. Datenschutz
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Gegebenenfalls leitet NTTD personenbezogene Daten a Servicepartner und andere Unternehmen der NTTD Gruppe, die sich auch au ßerhalb des Europ äischen Wirtschaftsraumes befinden k önnen, z.B. NTTD Inc. in den USA, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsma ßnahmen und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben weiter. Matrice NTTD-Datenschutzrichtlinie ist verf ügbar http://www.nttdata.com/global/en/privacy/ .
19. Allgéméines
- 19.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte oder Anspr üche ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass (1) NTTD keine Einwilligung zur Übertragung an verbundene Unternehmen ben ötigt und (2) NTTD ihre vertragsgem äßen Pflichten an einine Subterhmergeon, jenbenm, kanngend fem Kichten rohhène üfefein üro
- 19.2 F ür den Inhalt von Erg änzungen und Ab änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie ßlich dieser Allgemeinen Gesch äftsbedingungen ist der schriftliche Vertrag bzw. die schriftliche Best ätigung von NTTD ma ßgebend. Sollten der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch äftsbedingungen Regelungsl ücken enthalten, gelten zur Ausf üllung dieser L ücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die Parteien nach den Zielsetzungen des Vertrages und zum Zwecke dieser Allgemeinen Gesch äftsbedingungen vereinbart ähtten, wenn sie die Regelungsl ücke gekanten äht.
- 19.3 Recht. Es deutsches gilt Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertr äge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschlie ßlicher Gerichtsstand f ür alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesch äftsbeziehung M ünchen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschlie ßliche Gerichtsst ände bleiben von dieser Regelung unber ührt.
Support : Novembre 2016